Sie haben eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung von uns erhalten? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zu den Mahngebühren.
Gemäß den Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, gültig seit 1. August 2015:
Endpreis
Mahngebühren je Mahnung
3 Euro
Einsatz eines Beauftragten zum Inkasso/
zur Zwischenablesung
nach tatsächlichem Aufwand
Rücklastgebühren der Bank
nach tatsächlichem Aufwand
Für die Unterbrechung oder die Wiederaufnahme der Gasversorgung, den Aus- oder Einbau eines Gaszählers, die Trennung eines Anschlusses oder die außerturnusmäßige Ablesung werden dem Gaskunden die Kosten, die der jeweilige Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 Euro, weiterberechnet. Sofern die Maßnahme aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Grundversorgungsvertrag oder dem Ersatzversorgungsverhältnis, insbesondere der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht, durchgeführt wurde, ist die Weiterberechnung umsatzsteuerfrei.