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Wie viel Prozent Ihres Stroms kommen aus welcher Quelle?

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Stand der Informationen: 05.10.2023 (Stromkennzeichnung für das Jahr 2022)

Gesamtenergieträgermix des Unternehmens

CO2-Emissionen g/kWh: 250
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0001

 

Produktmix/ Ökostrom*

CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000

 

* beziehen alle Privat- und teilweise Geschäftskunden

verbleibender Energieträgermix

CO2-Emissionen g/kWh: 261
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0001

 

Bundesmix Deutschland

CO2-Emissionen g/kWh: 377
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0003

 

 Kernenergie
 Kohle
 Erdgas
 Sonstige fossile Energieträger
 Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
 Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
 Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage

Herkunftsländer der Herkunftsnachweise

LandAnteil
Norwegen24,2%
Spanien75,8%



Alle Angaben in %.

Allgemeine Hinweise gemäß § 41 EnWG

Alle allgemeinen Informationen zu Ihrem Vertrag gemäß § 41 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier.

Hinweis

In den nach EEG geförderten erneuerbaren Energien sind nicht erneuerbare Mengen aus EEG-geförderter Stromerzeugung aus Grubengas enthalten!