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Löschwasserauskunft

Im Brandfall muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung stehen. In den von Gelsenwasser versorgten Kommunen sind wir für einen sogenannten Grundschutz verantwortlich.

Für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts können Sie hier online Auskunft zum Grundschutz erhalten.

Der Grundschutz umfasst den Brandschutz für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko. Die Leistungskapazität des Grundschutzes, also wie viel Löschwasser dem entsprechenden Objekt bereitgestellt wird, ist über Bebauungsplanverfahren der Kommunen auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405 festgeschrieben. Für Bereiche, die im Bebauungsplan nicht erfasst sind, erfolgt eine Einschätzung analog zum Arbeitsblatt.

Diese Auskunft können Sie hier online beantragen:

Löschwasserauskunft

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